Antworten auf häufig gestellte Fragen

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>> zu den häufigsten Fragen zur EFB+ Zertifizierung

1. Wie gehe ich vor, sobald ich mich zu einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb entschlossen habe?

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des V.EFB. Hier können Sie entweder gleich die Erstunterlagen anfordern, oder ein persönliches Informationsgespräch, bei Ihrem Betrieb vor Ort, vereinbaren. Dieses Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

2. Was kostet mich eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb?

Prinzipiell muss man zwischen den V.EFB-Kosten und den Gutachterkosten unterscheiden. Die V.EFB-Kosten sind nach Anzahl der Standorte eines Unternehmens (Rechtsform) gestaffelt. Bei einem Unternehmen mit einem Standort belaufen sich die Kosten auf 1.738,77 Euro netto, bei 2 - 5 Standorten auf je 1.478,50 Euro netto und ab 6 Standorten auf je 1.162,05 Euro netto.Die Gutachterkosten sind in einem direkten Vertragsverhältnis mit den V.EFB akkreditierten Gutacherorganisationen zu vereinbaren.

3. Wie lange dauert die Umsetzung der Zertifizierung bis hin zur Verleihung?

Je nach vorhandenem Standard beim Zertifizierungsstart variiert der Zeitumfang für das Gesamtprozedere zwischen 3 und 12 Monaten.

4. Welche Betriebe sind bereits Entsorgungsfachbetriebe?

Zur Zeit sind in Österreich etwa 108 Unternehmen mit insgesamt 202 Standorten zertifiziert (Stand 01/2024).

5. Ab welcher Größe ist es sinnvoll, sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen?

Es gibt diesbezüglich keine repräsentative Größe, d.h. es wurden bereits Unternehmen von 2 Mitarbeitern bis hin zu einigen Hundert zertifiziert. Es freut uns, dass wir somit ein Qualitätssiegel für alle Unternehmen der Abfall- und Entsorgungswirtschaft schaffen konnten.

6. Welchen Nutzen habe ich von einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb?

Die Vorteile bzw. der Nutzen dieses branchenspezifischen Qualitätszertifikates sind vielseitig. Von der Optimierung der Betriebsabläufe, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit über die langfristige Sicherung & Dokumentation der Qualität der Unternehmenstätigkeit, Rechtssicherheit, bis hin zur Deregulierung, gemeinsames Qualitätslobbying durch den V.EFB, Verwendung des EFB-Logos als branchenspezifisches Qualitätszeichen und Schulungen.

7. Wie bzw. wann wähle ich eine vom V.EFB akkreditierte Gutachterorganisation aus?

Wenn Sie sich zu einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb entschlossen haben, sollten Sie möglichst schnell - nach dem Erstkontakt mit der Geschäftsstelle des V.EFB - mit den V.EFB akkreditierten Gutachterorganisationen Kontakt aufnehmen. Die Gutachter sind von Ihnen frei wählbar und es kommt zu einem direkten Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der ausgewählten Gutachterorganisation.

8. Welcher Aufwand entsteht für mein Unternehmen?

Der interne Arbeitsaufwand ist sehr unterschiedlich, je nachdem welcher Standard beim Zertifikationsstart bereits vorhanden ist. Primär kommt man jedoch mit eigenem Personal aus. In manchen Fällen ist eine externe Unterstützung eines Beraters jedoch sinnvoll.

9. Welche Unterstützung kann mir ein externer Berater bieten?

Inhaltlich wird in den meisten Betrieben vieles bereits gelebt. Der Berater kann jedoch bei der Dokumentation und Umsetzung sehr hilfreich sein. Die zusätzlich auftretenden Kosten sollten sich im Regelfall durch Zeitersparnis des eigenen Personals, sowie Strukturverbesserungen schnell refinanzieren lassen.

10. Wie sieht die Europäische Entwicklung hinsichtlich Entsorgungsfachbetriebe aus?

Der Startschuss erfolgte in Deutschland, wo der Entsorgungsfachbetrieb seit 1996 gesetzlich verankert wurde. Österreich zog im Jahre 2000, auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Abfall- und Entsorgungswirtschaft nach. 2002 begann die Schweiz mit den Vorarbeiten bezüglich einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb und orientierte sich sowohl am deutschen, als auch am österreichischen System. 2003 startete Tschechien und führte per Parlamentsbeschluss den Entsorgungsfachbetrieb ein. Es freut uns sehr, dass Tschechien das österreichische Modell einer freiwilligen Selbstverpflichtung gewählt hat. Man kann daher davon ausgehen, dass mittelfristig ganz Europa eine landesinterne Lösung erarbeitet haben wird, damit die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb europaweit für höchste Qualität steht.

11. Welche Ziele verfolgt der V.EFB?

Unser Ziel ist es die privatrechtliche Basis für eine freiwillige Regelung zu schaffen. Diese entspricht in Grundzügen der deutschen Vergabeordnung. Zusätzlich sollen die hervorragenden Qualitätsstandards der österreichischen Abfall- und Entsorgungswirtschaft dokumentiert werden. Dadurch soll in Zukunft die Qualität der Tätigkeiten in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft eine noch größere Bedeutung erhalten.

12. Welche Zukunftsvisionen hat der V.EFB?

Durch den sehr guten Qualitätsstandard der bereits zertifizierten Unternehmen wollen wir diesen auch Benefits liefern. Dies kann einerseits eine gesetzliche Basis für die Zertifizierung sein, andererseits die internationale Anerkennung des Entsorgungsfachbetriebes fördern.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur EFB+ Zertifizierung gem. UMG Register Verordnung:

1. Was ist für eine Eintragung in das nationale Register und der damit verbundenen gesetzlichen Gleichstellung zur EMAS erforderlich?

Mit der Kundmachung der UMG Register VO wurden die Anforderungen für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden, geregelt. Die Anforderungen gem. §3 UMG Registerverordnung betreffen:

  1. Vorlage eines von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß § 4 Abs.1 Z 3, Abs. 2 Z 3 oder Abs. 3 Z 2,
  2. Vorlage einer von einem EMAS-Umweltgutachter unterzeichneten Zertifizierungsempfehlung, eines gültigen V.EFB-Zertifikates, das auf Basis der Regelungen über die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF) ausgestellt wurde sowie eine Stellungnahme des V.EFB Beirates zum gemäß § 4 erstellten Bericht bzw.
  3. Nachweise über die Zahlung des für das Führen der Register durch das Umweltbundesamt als Dienstleister anfallenden Aufwandersatzes.

2. Welche Anforderungen werden an den Bericht gestellt?

a) klare und unmissverständliche Beschreibung der Organisation, eine Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls der Beziehung zu etwaigen Mutterorganisationen;

b) Beschreibung der Umweltpolitik der Organisation und Beschreibung des umweltbezogenen Managementsystems;

c) Beschreibung aller bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu bedeutenden Umweltauswirkungen des Betriebes führen, und Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen;

d) Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den bedeutenden Umweltaspekten und -auswirkungen;

e) Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen des Betriebes und bezogen auf die bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Umweltleistung ist mittels Kernindikatoren gemäß Anhang IV Abschnitt C der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 darzustellen. [Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG, ABl. Nr. L 342 vom 22.12.2009 S.1.];

f) sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen;

g) Bezugnahme auf die geltenden Umweltvorschriften;

h) Name und Akkreditierungs- oder Lizenznummer des EMAS-Umweltgutachters und Datum der Validierung.

3) Wie oft muss der Bericht aktualisiert werden?

Dem Umweltbundesamt sind im Dreijahresintervall der Bericht, die Stellungnahme des V.EFB Beirates zum Bericht, das Zertifikat und die Zertifizierungsempfehlung sowie jährlich die aktualisierten Daten im Bericht vorzulegen. Der Bericht und die jährlich aktualisierten Daten im Bericht sind von einem EMAS-Umweltgutachter zu validieren.

4. Wird sich das EFB Regelwerk ändern?

Die V.EFB Dokumente wurden überarbeitet. Um die Umsetzung zum EFB+ zu erleichtern wurden zwei neue Dokumente eingeführt:

Leitfaden zur Umsetzung EFB+ gem. UMG Register Verordnung (Dok. 2.14) eingeführt.
In einem adaptierten Anhang zur V.EFB Prüfliste (Dok. 2.11.1 Version 2) werden die zusätzlichen Anforderungen angeführt und betreffen vor allem die Erstellung eines Berichtes. Der Bericht wird beim V.EFB als „EFB Umwelt Report“ bezeichnet und entspricht den Anforderungen gem. EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III) Anhang IV / B. Im Gegensatz zur EMAS Zertifizierung wo der Bericht durch das Umweltbundesamt geprüft wird, erfolgt die Prüfung und Freigabe beim V.EFB durch den Fachbeirat.

5. Was sind die Unterschiede zu einer herkömmlichen EMAS Zertifizierung?

EMAS ist ein Umweltmanagementsystem für alle Branchen und ist nicht auf die speziellen Bedürfnisse der Abfallwirtschaft ausgelegt. Die Eigenständigkeit der V.EFB Zertifizierung als branchespezifisches System der Abfallwirtschaft bleibt bestehen und wurde durch die gesetzliche Gleichstellung gewürdigt.

Die Basis der EMAS Zertifizierung ist die ISO 14000, beim V.EFB ist die Zertifizierungsgrundlage weiterhin die RAEF. Mittels einer adaptierten V.EFB Prüfliste wird die Umsetzung erleichtert.

Im Gegensatz zur EMAS Zertifizierung wo der Bericht durch das Umweltbundesamt geprüft wird, erfolgt die Freigabe beim V.EFB durch den Fachbeirat. Die Eigenständigkeit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bleibt damit bestehen.

6. Ist das Erstellen des Berichtes zukünftig verpflichtend?

Nein, nur für Betriebe die sich zusätzlich in das neu geschaffene EMAS Register eintragen lassen wollen und somit formal der EMAS national gleichgestellt sind. Um die Umsetzung und Prüfung weiterhin einfach zu ermöglichen, wird die Prüfliste um einen Anhang, der die zusätzlichen Anforderungen die gem. Register Verordnung gestellt werden, erweitert.

7. Gibt es schon EFB Betriebe die sich in das Register eingetragen haben?

Ja zwei Betriebe haben bereits die EFB+ Zertifizierung durchgeführt. Die Fa. Egger am Standort in St. Johann und die Fa. Reststofftechnik haben als Pilotbetrieb fungiert und sind bereits im Register gem. UMG § 15 eingetragen. Der Zertifizierungsumfang wurde um die zusätzlichen Anforderungen erweitert. Die Zertifizierung wurde vom Lebensministerium begleitet.

8. Was sind die Vorteile und Erleichterungen bei der Eintragung in das Register?

Vereinfachungen gem. AWG:

§ 71 a Vorabzustimmung: Betreiber bestimmter Abfallbehandlungsanlagen können eine Vorabzustimmung zur Behandlung von Abfällen aus dem Ausland beantragen. Vorteile der Vorabzustimmung:

Gültigkeitsdauer für Zustimmungen bis zu drei Jahre
Zustimmungen, Auflagen, Einwände: Frist von sieben Werktagen ab Übermittlung der Empfangsbestätigung (Fristverlängerung möglich durch Versandortbehörde)
Gültig nur für ortsfeste Behandlungsanlagen für die nicht vorläufige Verwertung von Abfällen
Zuständig: BMLFUW /Bescheid

Vereinfachungen gem. UMG:

Im Wesentlichen sind dies folgende Erleichterungen:

§21: Vereinfachtes Genehmigungsverfahren, wenn die Investition zu einer Reduktion der Umweltbelastungen pro Produktionseinheit führt
§21: Recht auf Durchführung einer mündliche Verhandlung bei Anlagenänderungen innerhalb von 6 Wochen durch die Behörde
§22: Erlassung eines konsolidierten Bescheids
§23: Absehen von Verwaltungsstrafen bei fahrlässigen Verstößen, wenn der Verstoß sofort gemeldet wird
§24: Entfall der Bestellung und Meldung eines Abfallbeauftragten und Stellvertreter
§24: Entfall der Bestellung und Meldung eines Abwasserbeauftragten
§25: Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten (max. 5 Jahresintervalle)
§25: Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten der EPER-Daten
§26: Entfall der öffentlichen Bekanntgabe von Emissionsdaten gemäß UIG
§26: Entfall der Meldungen gemäß §17 AWG und §20 AWG
§26: Entfall von anderen Meldepflichten auf Antrag
§27: Entfall der Verpflichtung zur Eigenüberprüfung gemäß §82b GewO
§27: Entfall der Eigenüberwachung gemäß §134(4) WRG

9. Haben alle EFB Gutachter die notwendige Fachkunde und Zulassung ?

Ja, da bereits im Rahmen der letzten Dokumentenüberarbeitung die Fachkunde an die V.EFB Gutachter angepasst wurden. Die Gutachter müssen alle ein in Österreich zugelassener leitender Umweltgutachter mit den erforderlichen Branchenzulassungen sein.

10. Wie hoch werden die Eintragungsgebühren sein?

Die jährliche Eintragungsgebühr liegt im Bereich von ca. 250 - 300 €.

11. Gibt es seitens des VEFB Schulungen zu diesem Thema?

Ja! Regelmäßig findet ein EFB Erfahrungsaustausch statt. Weitere Schulungen für unsere Gutachter und dem V.EFB-Gremien sind bereits in Planung.

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