Ab dem 1. Juli 2027 müssen IPPC-Abfallbehandlungsanlagen, zusätzlich ein geprüftes Umweltmanagementsystem (UMS) nachweisen, da die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU durch die EU-Richtlinie 2024/1785 – kurz IE-ÄnderungsRL – novelliert wurde.

In Österreich sind 380 Standorte betroffen.

Das UMS muss von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle gemäß AkkreditierungsVO (765/2008) oder zugelassenen Umweltgutachter gemäß EMAS-VO (1221/2009) begutachtet werden.

Der Branchenstandard Entsorgungsfachbetrieb (EFB / EFB+) und bereits bestehende, etablierte UMS (EMAS und ISO 14001) und decken Großteil der Anforderungen der IE-RL an UMS ab.

Die EFB+ Zertifizierung ist in Österreich national, geregelt durch eine Verordnung zum UMG, der EMAS gleichgestellt und damit ein geeignetes UMS. Die Auditierung erfolgt bei der EFB- Zertifizierung ausschließlich durch EMAS-Umweltgutachter.

Im Zusammenhang mit dem „Umwelt-Omnibus-Paket“ der EU könnten Vereinfachungen folgen.

Folgende Abfallbehandlungsanlagen sind betroffen:

    • Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen / Kapazität von über 10 t pro Tag (physikalische/chemische/biologische Behandlung)
    • Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle / Kapazität von über 50 t pro Tag
    • Verwertung — oder eine Kombination aus Verwertung und Beseitigung — von nicht gefährlichen Abfällen / Kapazität von mehr als 75 t pro Tag (Sortier- & Splittinganlagen, MBAs, mechanische Aufbereitung, Verfestigung, Schlacken- und Aschenaufbereitung)
    • Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen (Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 3 t pro Stunde / Verbrennung gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag
    • Deponien (über 10 t Abfall pro Tag oder Gesamtkapazität von über 25 000 t (ausgenommen Deponien für Inertabfälle)

zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen / Gesamtkapazität von über 50 t