Arbeitserleichterungen Überprüfung Betriebstagebuch – Entfall der grafischen Mengenstromdarstellung
Im Rahmen der Vorstands-Klausur des V.EFBs Ende Oktober in Retz wurden wichtige strategische Ziele und praktische Neuerungen für die Vereinfachung des EFB- Zertifizierungsprozesses definiert. Die Themen wurden durch den zuvor durchgeführten Stakeholder Dialog vorgegeben. In Folge wurden in einer Arbeitsgruppe die Wunschthemen diskutiert und erarbeitet. Im Fokus standen die Mengenstromreform, die Vereinfachung des §5 Betriebstagebuchs und die Überarbeitung der Prüfliste. Die Ergebnisse wurden vom Vorstand in der Sitzung Ende März abgesegnet. Die Änderungen werden ab dem 1. Mai 2025 gültig.
Mengenstromreform: Klare Struktur für Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen
Die Überprüfung der Anforderungen an das Betriebstagebuch (Art, Menge, Herkunft und Verbleib von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen) ist ein zentraler Punkt der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb – DEM BRANCHENSTANDARD DER KREISLAUFWIRTSCHAFT! Die Überprüfung dient dazu, einen detaillierten Einblick in die täglichen Abfallbewegungen eines Entsorgungsunternehmens zu gewinnen und deren Nachvollziehbarkeit in der Lieferkette vom Auftrag bis zur Übergabe des Abfalls zu gewährleisten.
Die Optimierung der Mengenströme ist entscheidend für eine effiziente Abfallentsorgung. In Zukunft müssen Abfälle präziser kategorisiert werden – von der Art über die Menge bis hin zur Herkunft und dem Verbleib. Damit wird eine transparente, nachvollziehbare und umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.
- Art: Abfälle müssen genau zugeordnet werden, um Recycling zu fördern.
- Menge: Die Erfassung der Abfallmengen ist wichtig, um den Abfallstrom zu überwachen.
- Herkunft: Lückenlose Dokumentation der Abfallherkunft zur korrekten Entsorgung.
- Verbleib: Transparente Erfassung, ob Abfälle recycelt oder entsorgt werden.
Vereinfachung des §5 Betriebstagebuchs
Der §5 des Betriebstagebuchs wird vereinfacht, um den Bürokratieaufwand zu verringern. Dies umfasst:
- Vereinfachung der Dokumentation des Betriebstagebuchs ohne Verlust der Transparenz.
- Fokus auf Legal Compliance Check der Lieferkette
- Standardisierte Vorlagen zur einheitlichen Prüftiefe
Die Neuerungen erleichtern den Entsorgungsfachbetrieben die Arbeit und fördern einen ordnungsgemäßen und prozessoptimierten Zertifizierungsprozess.
Die neue Prüfliste wird ab dem 1. Mai 2025 im Uploadtool für Sie zur Verfügung stehen!