05
Okt 2022
FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen und den derzeitigen Status Quo folgen hier.
1) Was ist für eine Eintragung in das nationale Register und der damit verbundenen gesetzlichen Gleichstellung zur EMAS erforderlich?
Mit der Kundmachung der UMG Register VO wurden die Anforderungen für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden, geregelt.
Folgende Anforderungen gem. §3 UMG Registerverordnung:
1. Vorlage eines von einem EMAS-Umweltgutachter validierten Bericht gemäß § 4 Abs.1 Z 3, Abs. 2 Z 3 oder Abs. 3 Z 2,
2. Vorlage einer von einem EMAS-Umweltgutachter unterzeichneten Zertifizierungsempfehlung, eines gültigen V.EFB-Zertifikates, das auf Basis der Regelungen über die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe (RAEF) ausgestellt wurde sowie