05
Okt 2022
Arbeitserleichterung §7(3)
Wir möchten Sie hiermit auf die schon länger bestehende Arbeitserleichterung für Ihre Zertifizierung und Rezertifizierung bezüglich des „Fragebogen für Entsorgungspartner nach RAEF §7(3) Dok. 2.09“ hinweisen:
Der „Fragebogen Dok. 2.09“ ist nur noch von nicht EFB zertifizierten Betrieben einzufordern!
(Aktuelle EFB Betriebe auf unserer Homepage)
,Arbeitserleichterung Fragebogen für Entsorgungspartner nach RAEF § 7(3),