Wir möchten Sie hiermit auf die schon länger bestehende Arbeitserleichterung für Ihre Zertifizierung und Rezertifizierung bezüglich des „Fragebogen für Entsorgungspartner nach RAEF §7(3) Dok. 2.09“ hinweisen:

Der „Fragebogen Dok. 2.09“ ist nur noch von nicht EFB zertifizierten Betrieben einzufordern!

(Aktuelle EFB Betriebe auf unserer Homepage)

,Arbeitserleichterung Fragebogen für Entsorgungspartner nach RAEF § 7(3),

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