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Jän 2022
Sonderregelungen Zertifikatslaufzeiten
COVID-19 – Regelung bezüglich der Zertifikatslaufzeit und der Durchführung des EFB Audits,
Angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 werden Fristen zur Verlängerung des Qualitätszertifikates Entsorgungsfachbetrieb und EFB+ von vielen Organisationen nicht eingehalten werden können.
Zurzeit sind die meisten Standorte von Entsorgungsfachbetrieben für betriebsfremde Personen gesperrt. Zusätzlich ist auf Grund von Quarantänefällen oder Homeoffice-Regelungen etc. eine Begehung der Betriebe durch den Gutachter zurzeit vor Ort nicht möglich.
Alle EFB / EFB+ Fristen für Überwachungsaudits, diebis zum 31. Jänner2021anstehen, können daher verlängert werden.
Voraussetzung hierfür ist ein formloser Antrag des EFB / EFB+ Betriebes mit kurzer Begründung an: office@vefb.at.
Eine Vereinbarung von EFB Gutachtern und EFB- / EFB+ Betrieben, dass vorab bereits eine Dokumentenprüfung erfolgt, ist selbstverständlich möglich.
Diese Regelung ist nich