EFB Anerkennung gemäß RED II trotz aller Bemühungen fehlgeschlagen

Wir dürfen Sie über die aktuellen Entwicklungen zu RED II - Nachweispflicht der Nachhaltigkeit von Biomasse, die auch Abfallwirtschaftsunternehmen betreffen, informieren.

Am Montag, 12.02.2024 fand ein Besprechungstermin im Büro von Sektionschef Holzer zum Thema Anerkennung der EFB-Zertifizierung gem. RED II, gemeinsam mit Vertretern des WKO Fachverbandes Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, statt.

In diesem wurde nochmals eindrücklich auf die verbundenen negativen Konsequenzen für die österreichische Abfallwirtschaft bei keiner Anerkennung der EFB- Zertifizierung aufmerksam gemacht.

Das BMK hat bedauerlicherweise trotz der von uns aufgezeigten Lösungsansätze, untermauert durch ein Rechtsgutachten von Prof. Ennöckl (Rechtsgutachten wurde gemeinsam mit dem WKO- Fachverband beauftragt) eine Anerkennung des V.EFB abgewiesen. Das BMK bleibt bei der Entscheidung bzw. Einschränkung, dass nur von der EU anerkannte freiwillige Systeme akzeptiert werden. Allen betroffenen Marktteilnehmern wird eine schnellstmögliche Zertifizierung im Rahmen eines freiwilligen Systems empfohlen, soweit dies nicht ohnehin schon geschehen ist. Die nationale Umsetzung ist bereits seit 1. Jänner 2024 verpflichtend!

Die Liste der von der EU anerkannten freiwilligen Systeme finden Sie hier:https://energy.ec.europa.eu/topics/renewable-energy/bioenergy/voluntary-schemes_en

Der V.EFB wird aber dennoch über mögliche weitere Vorgehensweisen mit den Trägerorganisationen und auch über die EVGE (Europäische Vereinigung der Gemeinschaft zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben e.V.) beraten und Informationen über die Umsetzung der RED II Vorgaben einholen.

Vor allem soll der Weg über die Anerkennung als EU anerkanntes freiwilliges System evaluiert und nach Möglichkeit rasch umgesetzt werden.

Infoseiten Umweltbundesamt

Anerkannte freiwillige Systeme & zugelassenen (SURE) Zertifizierungsstellen